Impressum
Stübenwasenlift GmbH & Co. KG
Rüttestraße 16
79674 Todtnauberg
Matthias Schneider und Andrea Brender
Telefon: 07671 1491
E-Mail: info@skilifte-todtnauberg.de
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Schönau
Registernummer: Gericht WT HRA 102 Schö
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
UST-ID-Nr.DE 142380231
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
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Stübenwasenlift GmbH & Co. KG
Rüttestraße 16
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Telefon: 07671 1491
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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, welche die Stübenwasenlift GmbH&CoKG erbringt. Die AGB gelten dabei unabhängig davon, ob die Verträge vor Ort oder über den Online-Shop geschlossen werden.
1.1 Ausweispflicht
Der Kunde hat sich bei Verwendung personalisierter Tickets auf Verlangen der Mitarbeiter der Stübenwasenlift GmbH&CoKG mit einem amtlich gültigen Ausweis (z.B. Pass, Fahrausweis) auszuweisen.
1.2 Datenträger
Die KeyCard ermöglicht den berührungslosen Zutritt zu allen Liftanlagen im Gebiet der Stübenwasenlift GmbH&CoKG. Sie kann jederzeit mit neuen Gültigkeitsdaten programmiert werden und ist daher mehrjährig verwendbar. Sie kann wiederholt aufgeladen und zum Teil auch in anderen Skiregionen verwendet werden. Eine Aufladung mit mehreren Berechtigungen gleichzeitig ist nicht möglich. Die Rückerstattung bei Beschädigung ist ausgeschlossen, soweit nicht den Kunden an der Beschädigung kein Verschulden trifft. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist zulässig.
1.3 Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz sind in der Datenschutz-Erklärung der Stübenwasenlift GmbH&CoKG näher erläutert.
1.4 Fahrausweis und Nachweis der Berechtigung
Alle Wintersportpässe sind persönlich und nicht übertragbar. Ausgenommen sind Punktekarten. Saisonkarten, Mehrtagespässe ab 4 Tage sowie Tageswahlabos werden mit einem Foto versehen. Ausgenommen sind Wintersportpässe aus dem Ticket-Online-Shop, welche direkt auf den Datenträger geladen werden. Diese berechtigen nur bei Mitführung der Buchungsbestätigung/Kaufberechtigung des Ticket-Online-Shops und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zur Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.
1.5 Gültigkeit
Die Wintersporttickets sind an den Liftanlagen der Stübenwasenlift GmbH&CoKG gültig. Sofern es sich bei den Tickets um Zeitfahrkarten (z.B. Tageskarten, Mehrtageskarten, Saisonkarten) handelt, gelten diese für den jeweils maßgeblichen Zeitraum. Es ist jedoch zu beachten, dass ein Betrieb der Skilifte nur zu den bei Erwerb des Fahrausweises veröffentlichten Betriebszeiten (inkl. Sonderbetriebszeiten) der Stübenwasenlift GmbH&CoKG erfolgt. Außerhalb dieser Betriebszeiten besteht kein Anspruch auf Nutzung der Liftanlagen.
1.6 Altersgruppen
Es bestehen unterschiedliche Tarifgruppen. Welche Tarifgruppen bestehen und welche Preise jeweils gelten, können den als Aushang oder online zur Verfügung gestellten Tarifübersichten entnommen werden.
1.7 Gruppentarif
Als Gruppe gilt, wenn gleichzeitig mindestens 10 Fahrausweise bezogen werden. Der Gruppenleiter muss alle Fahrausweise gemeinsam beziehen und bezahlen. Die Gültigkeit der Tickets muss entweder am gleichen Tag beginnen oder enden. Detaillierte Informationen über Gruppenrabatte sind an den Verkaufsstellen erhältlich.
1.8 Webcam- und Videoaufnahmen
Am Stübenwasenlift, sowie an anderen Stellen im Skigebiet sind Webcams installiert. Diese Webcams nehmen in Echtzeit und ohne Ton den sie umgebenden Bereich auf. Die Bilddaten sind auf diversen Websites zu finden, um den Gästen und Personen, die sich für Todtnauberg interessieren, einen aktuellen Eindruck von Wetter und Bedingungen zu geben. Obwohl diese Webcams einen eher weiten Aufnahmebereich haben und Personen in den Aufnahmen daher nicht oder nur sehr schwer erkennbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Webcams Bilddaten als personenbezogene Daten erfassen. Wenn und soweit überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden, bilden die berechtigten Interessen der Verantwortlichen, die darin bestehen, möglichen Interessenten an den Angeboten der Stübenwasenlift GmbH&CoKG einen Überblick über die aktuelle Wetterlage und die sonstigen Bedingungen zu geben, die für eine Entscheidung über die mögliche Inanspruchnahme des Angebots erheblich sind.
Die Ein- und Ausstiegsbereiche der Anlagen werden von den Verantwortlichen videoüberwacht. Der Zweck der Verarbeitung der Bilddaten aus den Videoüberwachungen besteht in der Überwachung von Orten, die dem Hausrecht der Verantwortlichen unterliegen, oder in der Überwachung der Anlagen, um diese zu steuern oder Störungen zu erkennen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Bilddaten ergibt sich aus dem berechtigten Interesse der Verantwortlichen, das darin besteht, die genannten Zwecke zu erreichen.
2. Leistungen
Die Leistungen der Stübenwasenlift GmbH&CoKG ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Bergbahn- und Tarifprospekt, den elektronischen Medien, dem Aushang an den Kassen sowie weiteren schriftlichen Angeboten.
2.1 Preise
Die Preise für die Fahrausweise werden im aktuellen Tarifprospekt, als Aushang (Preistafeln) an den Kassen und/oder im Internet veröffentlicht. Die Preise für die Fahrausweise verstehen sich, wenn bei der Ausschreibung nicht anders erwähnt, pro Person und inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Fahrausweise sind persönlich und nicht übertragbar.
Maßgeblich sind die am Tag des Erwerbs des Tickets auf der Homepage der Stübenwasenlift GmbH&CoKG (www.skilifte-todtnauberg.de) oder des des LV Feldberg publizierten Preise (www.liftverbund-feldberg.de).
2.2 Zahlung
Die Zahlung ist bei Ausgabe der Tickets fällig und erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Rechnung sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
2.3 Zahlung im Ticket-Online-Shop
Die Onlinebestellung der Tickets wird über den externen Anbieter „Starjack“ abgewickelt. Die AGB der Firma Starjack finden Sie unter: www.starjack.at/agb.
2.4 Währung
Die Preisangabe erfolgt stets in Euro. Andere Währungen werden nicht akzeptiert.
3. Rückerstattungen
3.1 Unfall / Krankheit
Kann der Karteninhaber durch Unfall oder Krankheit das Ticket nicht mehr nutzen, besteht für nicht in Anspruch genommene Tage bei Tickets mit mehrtägiger Gültigkeit (Mehrtageskarten) ein anteiliger Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Entgelts. Das Ticket ist unter Beifügung eines ärztlichen Zeugnisses über die fehlende Nutzungsmöglichkeit unverzüglich bei dem Vertragspartner einzureichen. Eine Rückerstattung bei anderen Karten als Mehrtageskarten erfolgt nicht. Andere persönliche Verhinderungsgründe berechtigen nicht zur Rückerstattung.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. Aufwands ausdrücklich gestattet.
3.2 Besondere COVID-19-Pandemie-Sicherheitsmaßnahmen und Sonderbedingungen für den Erwerb von Zeitkarten für die Wintersaison 2021/2022
Einschränkungen des vertraglichen Beförderungsanspruchs, Grundsatz der 2G-Regelung:
Zeitkarten (Jahreskarten und/oder Saisonkarten) berechtigen nur dann zu einer Beförderung, wenn der Zeitkarten-Inhaber entweder vollständig geimpft ist oder als genesen gilt (2-G-Regelung).
Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.
Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.
Wichtig: Der vertragliche Beförderungsanspruch entfällt mit dem Zeitpunkt, mit welchem der Zeitkarten-Inhaber aufgrund des Überschreitens des 6-Monats-Zeitraums nach der positiven Coronavirus SARS-CoV-2 Testung nicht mehr als genesen gilt. Ab diesem Zeitpunkt besteht ein vertraglicher Beförderungsanspruch für diese Zeitkarten-Inhaber nur noch bei einer vollständigen Impfung.
Ausdrücklich vorbehalten bleiben Anpassungen der Voraussetzungen für die Erfüllung der Definitionen „vollständig geimpft“/„genesen“, soweit sich rechtliche bzw. medizinische Vorgaben ändern sollten (z.B. STIKO-Empfehlung bzw. notwendige Booster-Impfungen).
3.3 Ticketverlust / Ersatz
Ebenso besteht ein anteiliger Rückerstattungsanspruch bei Mehrtageskarten für gestohlene oder verlorene Fahrausweise hinsichtlich nicht in Anspruch genommener Tage. Hierzu ist die Vorlage einer Originalquittung mit Sperrnummernbeleg erforderlich. Gleichzeitig wird das verlorene Ticket gegen unbefugte Benutzung gesperrt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens bzw. Aufwands ausdrücklich gestattet.
3.4 Ticketmissbrauch
Die Mitarbeiter der Stübenwasenlift GmbH&CoKG sind jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen durchzuführen. Der Inhaber eines personalisierten Tickets hat sich mit einem amtlich gültigen Ausweis auszuweisen. Jede missbräuchliche Benutzung von Fahrausweisen, insbesondere die Übertragung von Skikarten oder die Änderung der darin enthaltenen Angaben, hat den sofortigen Entzug des Fahrausweises zu Folge.
Die Stübenwasenlift GmbH&CoKG behalten sich das Recht strafrechtlicher Verfolgung vor.
Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er
1. sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat.
2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann.
3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich beim Durchschreiten der Sperre oder Kontrolle entwertet hat oder entwerten ließ.
4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Überprüfung vorlegt
5. widerrechtlich einen Fahrausweis benutzt oder mit einem gefälschten Fahrausweis angetroffen wird.
Die Vorschriften werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt das Zweifache des für diese Beförderung vorgesehenen Fahrpreises, mindestens jedoch Euro 80,-.
4. Störungen in der Leistungserbringung
Betriebseinschränkungen bzw. -einstellungen infolge höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Lawinengefahr, Streiks oder behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen (z.B. infolge von technischen Defekten oder Stromausfällen) berechtigen weder zu Rückerstattungen noch zu Entschädigungen, soweit sie nicht von der Mandantin zu vertreten sind.
4.1 Wildruhe- und Waldschutzzonen
Für Varianten-, Ski- und Snowboardfahrer bestehen abseits der markierten und kontrollierten Pisten erhöhte Gefahren. Die Pisten der Stübenwasenlift GmbH&CoKG sind im offenen Gelände angelegt.
4.2 Rücksichtsloses Verhalten/Fehlverhalten des Ticketkäufers
Bei rücksichtlosem Verhalten, Verstoß gegen die vorliegenden Bestimmungen oder Missachtung der Anordnungen der Mitarbeiter, insbesondere bei Nichtbeachtung der FIS-Regeln, Missachtung von Signalen, Weisungen und Absperrungen sowie beim Befahren von gesperrten Pisten, oder Wildruhe- und Waldschutzzonen, kann die Stübenwasenlift GmbH&CoKG oder der Liftverbund Feldberg dem Ticketinhaber den Fahrausweis sperren. Außerhalb der offiziellen Betriebszeiten sind die Abfahrten geschlossen und das Fahren auf der Piste verboten.
Wer infolge von Trunkenheit oder Drogenmissbrauch die Sicherheit und Ordnung im Wintersportgebiet gefährdet, kann von der Benutzung der Bahnanlagen und Wintersportpisten vorübergehend oder langfristig ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.
Mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen der Anlage werden verfolgt. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung/Verunreinigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
4.3 FIS-Regeln
Es gelten die 10 Verhaltensregeln der FIS für alle Schneesportgeräte (Quelle www.fis-ski.com):
5. Beanstandungen, Haftung
Die Stübenwasenlift GmbH&CoKG haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch ihn bzw. sein Personal verursacht werden, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Die Stübenwasenlift GmbH&CoKG haftet grundsätzlich nicht für Sach- und Personenschäden. Sie haften insbesondere nicht für Sach- und Personenschäden bei Unfällen infolge Nichtbeachtens von Hinweisen d. h.
Vom Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Stübenwasenlift GmbH&CoKG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ausgenommen ist weiter die Haftung für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Stübenwasenlift GmbH&CoKG, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
6. Sicherheitsgarantie, Datenschutz
Ihre Sicherheit hat höchste Priorität! Daher werden Daten wie Kreditkartennummer, Name und Anschrift bei Bezahlung mit Kreditkarten über zertifizierte Payment-Anbieter über deren geschützte SSL Leitung übertragen.
7. Schlussbestimmung
Für alle unter diesen AGB mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Stand Dezember 2021 Änderungen vorbehalten
Postadresse
Stübenwasenlift GmbH & Co. KG
Rüttesstr. 16
79674 Todtnauberg
E-Mail-Kontakt
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Telefon
0152 3730 4031
Stübenwasenlift GmbH & Co KG